Hand- & Hautschutz
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Verbandbuch

Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.

Das Verbandbuch ist wichtiger Bestandteil zur Erfassung und Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen.



Artikel Nr. Gebindegröße Z-Nummer
103-35 Z 372163TE