AGB
Zu den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND
Zu den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÖSTERREICH |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND |
Dieser Onlineshop ist ein Gemeinschaftsauftritt der zur MAKRA Unternehmensgruppe
gehörenden Unternehmen: |
MAKRA Norbert Kraft GmbH
Zillenhardtstraße 29
D-73037 Göppingen/Voralb
Telefon: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 0
Telefax: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 99
E-Mail: info@makra.de |
MAKRA CHEMIE GmbH
Gewerbering 5
D-09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon: +49 (0) 37 23/41 90-0
Telefax: +49 (0) 37 23/41 90-99
E-Mail: info@makra.de |
MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Moosstraße 60/1
A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0) 6 62/45 93 - 44
Telefax: +43 (0) 6 62/45 93 - 45
E-Mail: info@makra.at |
Ihr Auftrag wird nach Postleitzahlengebieten wie folgt von uns bearbeitet und
kommt dann im Falle des Abschlusses
eines Vertrages wie folgt zustande: |
MAKRA Norbert Kraft GmbH
PLZ: 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8, 90-98 |
MAKRA CHEMIE GmbH
PLZ: 0, 1, 38-39, 99 |
MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Österreich |
Der für Sie zuständige Betrieb der MAKRA Unternehmensgruppe mit dem ggf. ein
Vertragsabschluss im Rahmen Ihrer Bestellung erfolgt ergibt sich entsprechend
der vorstehenden Regelung dann auch aus der Auftragsbestätigung. |
Unser freibleibendes Angebot ist speziell und ausschließlich für
Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. |
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1. Begriffsbestimmungen |
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- Kunde
Dies umfasst Verbraucher und solche, welche nicht als Verbraucher anzusehen
sind, welche Produkte von MAKRA erwerben.
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- Bedingungen
Hierbei handelt es sich um die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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- Verbraucher
Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen, noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann (§ 13 BGB).
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- Produkte
In allen Publikationen von MAKRA, seien diese schriftlich und/oder online
verfügbar, aufgeführten Waren, einschließlich Dienstleistungen und Software.
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2. Anwendungsbereich |
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3. |
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Die vorliegenden Bedingungen gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung
zwischen MAKRA und dem Kunden sowie auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden
Angaben in Prospekten, Unterlagen, Preislisten, Anzeigen etc., gleich, ob diese
mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Abweichende
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, außer wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. |
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Angebote durch MAKRA erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form, enthält das
Angebot hinsichtlich der Dauer keine Angaben, ist dies für einen Zeitraum von
zehn Kalendertagen gültig. Auf die Bestellung des Kunden erhält der Kunde durch
MAKRA eine Auftragsbestätigung, welche als Annahme der Bestellung gilt. Die
Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen, eventuelle Abweichungen zur
Bestellung sind MAKRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. MAKRA behält sich
vor, die vertragsgegenständlichen Produkte sowie Dienstleistungen jederzeit zu
ändern, sofern eine zumindest gleichwertige Funktionalität, Qualität und
Leistung sichergestellt ist. Liegen wesentliche Änderungen der Produkte oder der
Dienstleistungen gegenüber der Bestellung vor, wird dies mit dem Kunden
abgestimmt. |
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4. |
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5. |
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Der für den Kunden verbindliche Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
und/oder der Rechnung von MAKRA. Gegenüber Kunden, welche nicht Verbraucher
sind, bleibt MAKRA die Änderung des Preises für zukünftige Geschäfte im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten, sofern eine Änderung von
Wechselkosten, Zöllen, Steuern, Fracht, Versicherungskosten sowie
Herstellungskosten erfolgt. So nichts anderes vereinbart ist, ist Vorkasse des
Kunden vereinbart. MAKRA behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs
Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu
behalten. Für Verbraucher ergibt sich der Bruttokaufpreis (inklusive der
Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer) sowie die ausgewiesenen Transportkosten aus der
Auftragsbestätigung, bzw. der Rechnung. Soweit keine Mahnung vorliegt, erfolgt
der Verzugseintritt bei Verbrauchern 30 Tage nach Rechnungsstellung, soweit
durch MAKRA hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
6. Prüfung
Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, haben die gelieferten
Produkte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt auf die Vertragsgemäßheit zu
untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt dies nicht
innerhalb der angegebenen Frist, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. |
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Der Kunde wird, soweit möglich, eine beschädigte Verpackung und/oder beschädigte
Produkte sowie fehlende oder falsche Teile auf dem Frachtbrief vor dessen
Unterzeichnung vermerken. MAKRA ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
MAKRA kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, welche frühestens zwei Wochen
nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen kann, in Lieferverzug. Der
Kunde verpflichtete sich, auf Verlangen von MAKRA innerhalb einer angemessenen
Frist schriftlich zu erklären, ob er im Falle der Verzögerung der Lieferung vom
Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt Leistung verlangen möchte oder
auf die Lieferung weiter besteht. Beim Rücktritt des Kunden im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen ist nur dann möglich, soweit die Lieferverzögerung
durch MAKRA zu vertreten ist. Das Eigentum an gelieferten Produkten geht erst
mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Kunden über
(Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware vor dem abschließenden Übergang des Eigentums auf ihn zu
verpfänden, Dritten zur Sicherheit zu übereignen, diese zu verarbeiten oder in
jedwelcher Form umzugestalten. Der Kunde ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
weiter zu veräußern, bzw. zu verwenden. Er tritt für diesen Fall jedoch alle
sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen die Abnehmern des Kunden zur Sicherung
der Zahlungsforderung von MAKRA in Höhe des geschuldeten Betrags an MAKRA ab.
MAKRA nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen
ganz oder nur teilweise in Verzug, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder ist
über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden,
darf der Kunde nicht mehr über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
verfügen. In diesem Fall ist MAKRA berechtigt, vom Vertrag ohne vorherige
Fristsetzung für die Leistungserbringung zurückzutreten. Auch ohne das Vorliegen
eines Rücktritts ist MAKRA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware herauszuverlangen. Erfolgt die Rücksendung von Produkten im Wege einer
Kulanzregelung, hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen und das Produkt im
Originalzustand und der Originalverpackung unter Beifügung des Kaufbelegs an
MAKRA zu versenden. |
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7. Sachmängelhaftung |
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8. Haftung |
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde nicht
Verbraucher, gelten die nachstehenden Regelungen: Art und Beschaffenheit der
Produkte/Dienstleistungen ist in der Auftragsbestätigung abschliessend
beschrieben. Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen, die außerhalb der
Auftragsbestätigung erfolgt sind, gehören nur dann zur vereinbarenden
Beschaffenheit, so sie durch MAKRA schriftlich in einem Angebot oder einer
Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung
im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben
oder sonst mit einem Mangel gemäß §§ 434 ff. BGB behaftet sein, hat MAKRA
abweichend von § 439 BGB nach ihrer Wahl die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung. MAKRA ist hierbei zur Untersuchung der Produkte nach
Wahl von MAKRA in den Räumlichkeiten des Käufers oder einer Niederlassung von
MAKRA berechtigt. Für den Fall der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt
MAKRA mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten
Komponenten. Im Falle des Austausches technischer Komponenten hat MAKRA zur
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung Ersatzteile oder Komponenten zu verwenden,
welche neu oder neuwertigen entsprechen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des
Käufers bleiben hiervon unberührt, unter Berücksichtigungen der zum Punkt
Haftung getroffenen Regelungen. Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach
Lieferung, sofern MAKRA den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die
gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmen bleibt hiervon
unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des
Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche
Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, so der Käufer mit seinen Abnehmern
keinen über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarung
getroffen hat. |
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a) MAKRA haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
oder Unterlassen.
b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet MAKRA nur bei Schäden, welche auf
wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, welche die Erreichung des
Vertragszwecks gefährden, wie auch auf die Verletzung von Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen und jeweils
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehende Regelung gilt für alle
Schadensersatzansprüche gleich, aus welchem Rechtsgrund einschließlich der
Anspruch aus unerlaubter Handlung.
c) Für Fälle mit gemäß Ziffer b) ist die Haftung der Höhe nach auf € 100.000,00
pro Schadenfall beschränkt.
d) Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Mangels nach
Übernahme einer Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit einer Ware, bei
arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und
Leben, sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c. i. c.)
welche zum Zeitpunkt der Einbeziehungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen
unberührt.
e) Die vorliegenden Haftungsbeschränkungen geltend entsprechend auch für
Ansprüche gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von MAKRA. |
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9. Datenschutz |
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10. Verschwiegenheit |
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Im Rahmen des vorliegenden Auftrags werden Daten gespeichert. MAKRA beachtet
hierbei die entsprechenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. |
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Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene
Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse an jeweils andere Vertragsbehandlung auch nach
einem Ende der Geschäftsbeziehung weiter vertraulich behandeln. |
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11. Rücktritt |
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12. Kundenobliegenheiten |
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MAKRA ist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, so der Kunde trotz einer
von MAKRA eingeräumten angemessenen Frist den vereinbarten Kaufpreis/Vergütung
nicht bezahlt. Soweit dies nach der Rechtsnatur des Vertrags möglich ist, ist
jede Partei unbeschadet, der Geltendmachung weiterer Rechte dazu berechtigt,
einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck
gefährdeten Art durch die andere Partei, sowie nachhaltige
Vertragspflichtverletzung, außer, so diese nicht innerhalb einer angemessenen
Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei
beendet wird, sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auch nur die
Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
anderen Partei. |
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Die Auswahl und Geeignetheit der Produkte/Dienstleistungen obliegt dem Kunden,
die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck obliegt damit nicht der
Verantwortung von MAKRA. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus bereit, MAKRA zur
ordnungsgemäßen Vertragserfüllung alle erforderlichen Informationen mitzuteilen,
MAKRA soweit dies erforderlich ist, den Zugang zu Produkten zu gewährleisten und
gegebenenfalls notwendige Mitwirkungshandlung zu erbringen. |
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13. Rechts-/Gerichtsstand |
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14. Widerrufsrecht für Verbraucher |
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Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Geltung des Übereinkommens der
vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt
als ausgeschlossen. Weiter wird, so der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden
Geschäftsbeziehung Göppingen vereinbart.
15. Verschiedenes/salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im
übrigen nicht. Für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages gilt
die Schriftform als vereinbart, dies gilt auch für die Aufhebung der
Schriftformvereinbarung. |
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Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete
Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen
in Textform (zum Beispiel Brief, Telefax, E-Mail) oder auch durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten die sich aus § 312 c II BGB in
Verbindung mit § 1 I, II und IV BGB – InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312
e I, Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB – InfoV ergeben. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf soll an das Unternehmen der MAKRA Unternehmensgruppe gerichtet
werden, dass in der Auftragsbestätigung auf geführt ist. Für Kunden in den PLZ
Bezirken 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8,
90-98 ist das : MAKRA Norbert Kraft GmbH. Für Kunden in den PLZ Bezirken 0, 1, 38-39, 99 ist das :
MAKRA CHEMIE GmbH. Für Kunden in Österreich ist das
: MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurück zu gewähren, sind Sie insoweit gegebenenfalls
zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung im Rahmen
eines Prüfungsumfangs, wie Sie bei einem Kauf im Geschäftslokal möglich wäre,
zurückzuführen ist. Durch Paketversand rücksendefähigen Waren, sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden, die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, so
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und so der Preis der
zurückgesendeten Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei
einem € 40,00 übersteigendem Preis weder die Zahlung noch eine vereinbarte
Teilzahlung erfolgt ist. Ansonsten ist die Rücksendung für den Kunden
kostenfrei. Im Falle nicht durch paketversandt rücksendefähiger Sachen erfolgt
die Abholung durch MAKRA. Die Kosten die dem Kunden durch die Benutzung von
Fernkommunikationsmitteln entstehen hat dieser selbst zu tragen. Ein
Widerrufsrecht besteht dann für den Kunden nicht, so Produkte geliefert werden,
welche nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die
persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder welche aufgrund ihrer
Beschaffenheit für einer Rücksendung nicht geeignet sind. |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÖSTERREICH
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Dieser Onlineshop ist ein Gemeinschaftsauftritt der zur MAKRA Unternehmensgruppe
gehörenden Unternehmen:
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MAKRA Norbert Kraft GmbH
Zillenhardtstraße 29
D-73037 Göppingen/Voralb
Telefon: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 0
Telefax: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 99
E-Mail: info@makra.de |
MAKRA CHEMIE GmbH
Gewerbering 5
D-09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon: +49 (0) 37 23/41 90-0
Telefax: +49 (0) 37 23/41 90-99
E-Mail: info@makra.de
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MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Gewerbestraße 9
A-5102 Anthering b. Salzburg
Telefon: +43 (0) 6 62/45 93 - 44
Telefax: +43 (0) 6 62/45 93 - 45
E-Mail: info@makra.at
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Ihr Auftrag wird nach Postleitzahlengebieten wie folgt von uns bearbeitet und
kommt dann im Falle des Abschlusses
eines Vertrages wie folgt zustande: |
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MAKRA Norbert Kraft GmbH
PLZ: 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8, 90-98
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MAKRA CHEMIE GmbH
PLZ: 0, 1, 38-39, 99
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MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Österreich
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Der für Sie zuständige Betrieb der MAKRA Unternehmensgruppe mit dem ggf. ein
Vertragsabschluss im Rahmen Ihrer Bestellung erfolgt ergibt sich entsprechend
der vorstehenden Regelung dann auch aus der Auftragsbestätigung.
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Unser freibleibendes Angebot ist speziell und ausschließlich für Industrie,
Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. |
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1. Begriffsbestimmungen |
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- Kunde
Dies umfasst Verbraucher und solche, welche nicht als Verbraucher anzusehen
sind, welche Produkte von MAKRA erwerben.
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- Bedingungen
Hierbei handelt es sich um die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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- Verbraucher
Jemand, für den das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmes gehört (§ 1 KSchG).
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- Produkte
In allen Publikationen von MAKRA, seien diese schriftlich und/oder online
verfügbar, aufgeführten Waren, einschließlich Dienstleistungen und Software.
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2. Anwendungsbereich |
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3. |
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Die vorliegenden Bedingungen gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung
zwischen MAKRA und dem Kunden sowie auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden
Angaben in Prospekten, Unterlagen, Preislisten, Anzeigen etc., gleich, ob diese
mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Abweichende
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, außer wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
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Angebote durch MAKRA erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form,
enthält das Angebot hinsichtlich der Dauer keine Angaben, ist dies
für einen Zeitraum von zehn Kalendertagen gültig. Auf die Bestellung
des Kunden erhält der Kunde durch MAKRA eine Auftragsbestätigung,
welche als Annahme der Bestellung gilt. Die Auftragsbestätigung
ist vom Kunden zu prüfen, eventuelle Abweichungen zur Bestellung
sind MAKRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. MAKRA behält sich
vor, die vertragsgegenständlichen Produkte sowie Dienstleistungen
jederzeit zu ändern, sofern eine zumindest gleichwertige Funktionalität,
Qualität und Leistung sichergestellt ist. Liegen wesentliche Änderungen
der Produkte oder der Dienstleistungen gegenüber der Bestellung vor,
wird dies mit dem Kunden abgestimmt. |
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4. |
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5. |
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Der für den Kunden verbindliche Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder
der Rechnung von MAKRA. Gegenüber Kunden, welche nicht Verbraucher sind, bleibt
MAKRA die Änderung des Preises für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung vorbehalten, sofern eine Änderung von Wechselkosten, Zöllen,
Steuern, Fracht, Versicherungskosten sowie Herstellungskosten erfolgt. So nichts
anderes vereinbart ist, ist Vorkasse des Kunden vereinbart. MAKRA behält sich vor,
im Falle eines Zahlungsverzugs Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen
Bezahlung zurück zu behalten. Für Verbraucher ergibt sich der Bruttokaufpreis
(inklusive der Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer) sowie die ausgewiesenen Transportkosten
aus der Auftragsbestätigung, bzw. der Rechnung. Soweit keine Mahnung vorliegt,
erfolgt der Verzugseintritt bei Verbrauchern 30 Tage nach Rechnungsstellung, soweit
durch MAKRA hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
6. Prüfung
Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, haben die gelieferten
Produkte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt auf die Vertragsgemäßheit zu
untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt dies nicht
innerhalb der angegebenen Frist, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. |
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Der Kunde wird, soweit möglich, eine beschädigte Verpackung und/oder beschädigte
Produkte sowie fehlende oder falsche Teile auf dem Frachtbrief vor dessen Unterzeichnung
vermerken. MAKRA ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. MAKRA kommt nur
durch eine schriftliche Mahnung, welche frühestens zwei Wochen nach Ablauf der
unverbindlichen Lieferfrist erfolgen kann, in Lieferverzug. Der Kunde verpflichtete
sich, auf Verlangen von MAKRA innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären,
ob er im Falle der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder
Schadensersatz statt Leistung verlangen möchte oder auf die Lieferung weiter besteht.
Beim Rücktritt des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur dann möglich,
soweit die Lieferverzögerung durch MAKRA zu vertreten ist. Das Eigentum an gelieferten
Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Kunden über
(Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware vor dem abschließenden Übergang des Eigentums auf ihn zu verpfänden, Dritten zur
Sicherheit zu übereignen, diese zu verarbeiten oder in jedwelcher Form umzugestalten.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, bzw. zu verwenden. Er tritt für
diesen Fall jedoch alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen die Abnehmern des Kunden
zur Sicherung der Zahlungsforderung von MAKRA in Höhe des geschuldeten Betrags an MAKRA ab.
MAKRA nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder
nur teilweise in Verzug, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden, darf der Kunde nicht mehr über
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verfügen. In diesem Fall ist MAKRA berechtigt,
vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung für die Leistungserbringung zurückzutreten.
Auch ohne das Vorliegen eines Rücktritts ist MAKRA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware herauszuverlangen. Erfolgt die Rücksendung von Produkten im Wege einer
Kulanzregelung, hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen und das Produkt im Originalzustand
und der Originalverpackung unter Beifügung des Kaufbelegs an MAKRA zu versenden. |
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7. Sachmängelhaftung |
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8. Haftung |
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde nicht Verbraucher,
gelten die nachstehenden Regelungen: Art und Beschaffenheit der Produkte/Dienstleistungen
ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte
und Dienstleistungen, die außerhalb der Auftragsbestätigung erfolgt sind, gehören nur
dann zur vereinbarenden Beschaffenheit, so sie durch MAKRA schriftlich in einem Angebot
oder einer Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung
im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst
mit einem Mangel gemäß §§ 922 ff. ABGB behaftet sein, hat MAKRA abweichend von § 932 ABGB
nach ihrer Wahl die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung. MAKRA ist
hierbei zur Untersuchung der Produkte nach Wahl von MAKRA in den Räumlichkeiten des Käufers
oder einer Niederlassung von MAKRA berechtigt. Für den Fall der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
erwirbt MAKRA mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten.
Im Falle des Austausches technischer Komponenten hat MAKRA zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
Ersatzteile oder Komponenten zu verwenden, welche neu oder neuwertigen entsprechen. Die weiteren
gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt, unter Berücksichtigungen der zum Punkt
Haftung getroffenen Regelungen. Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung, sofern
MAKRA den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche
von Unternehmen bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des
Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit,
so der Käufer mit seinen Abnehmern keinen über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarung getroffen hat. |
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a) MAKRA haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet MAKRA nur bei Schäden, welche auf wesentlichen Pflichtverletzungen
beruhen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, wie auch auf die Verletzung von Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
c) Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie
hinsichtlich der Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit,
Leib und Leben, sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c. i. c.) welche zum Zeitpunkt der
Einbeziehungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt.
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9. Datenschutz |
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10. Verschwiegenheit |
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Im Rahmen des vorliegenden Auftrags werden Daten gespeichert. MAKRA beachtet hierbei die
entsprechenden Vorschriften des Datenschutzgesetzes. MAKRA verpflichtet sich und seine Mitarbeiter,
die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß § 15 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000) und über
das Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG (Bankwesengesetz) einzuhalten. |
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Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betrieb- und
Geschäftsgeheimnisse an jeweils andere Vertragsbehandlung auch nach einem Ende der
Geschäftsbeziehung weiter vertraulich behandeln. |
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11. Rücktritt |
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12. Kundenobliegenheiten |
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MAKRA ist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, so der Kunde trotz einer
von MAKRA eingeräumten angemessenen Frist den vereinbarten Kaufpreis/Vergütung
nicht bezahlt. Soweit dies nach der Rechtsnatur des Vertrags möglich ist,
ist jede Partei unbeschadet, der Geltendmachung weiterer Rechte dazu berechtigt,
einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten
Art durch die andere Partei, sowie nachhaltige Vertragspflichtverletzung, außer,
so diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden
Aufforderung der verletzten Partei beendet wird, sowie die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder auch nur die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der anderen Partei. |
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Die Auswahl und Geeignetheit der Produkte/Dienstleistungen obliegt dem Kunden,
die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck obliegt damit nicht der Verantwortung von MAKRA.
Der Kunde erklärt sich darüber hinaus bereit, MAKRA zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
alle erforderlichen Informationen mitzuteilen, MAKRA soweit dies erforderlich ist,
den Zugang zu Produkten zu gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Mitwirkungshandlung
zu erbringen. |
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13. Rechts-/Gerichtsstand |
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14. Widerrufsrecht für Verbraucher |
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart.
Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) gilt als ausgeschlossen. Weiter wird, so der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung
Salzburg vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG. Es ist diesfalls jenes Gericht zuständig, in dessen
Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
15. Verschiedenes/salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Für Änderungen und Ergänzungen
eines geschlossenen Vertrages gilt die Schriftform als vereinbart, dies gilt auch für die Aufhebung der
Schriftformvereinbarung. Für den Verkauf an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten
die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere
das Konsumentenschutzgesetz anderes vorsehen.
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Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete
Willenserklärung innerhalb einer Frist von 7 Werktagen, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt, ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel
Brief, Telefax, E-Mail) oder auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 5e KSchG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf soll
an das Unternehmen der MAKRA Unternehmensgruppe gerichtet werden, dass in der
Auftragsbestätigung auf geführt ist. Für Kunden in Österreich ist das:
MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene
Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück zu gewähren, sind
Sie insoweit gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung im Rahmen eines Prüfungsumfangs, wie Sie bei einem Kauf im
Geschäftslokal möglich wäre, zurückzuführen ist. Durch Paketversand rücksendefähigen
Waren, sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, die Kosten der Rücksendung sind vom
Kunden zu tragen, so die gelieferte Ware der bestellten entspricht und so der
Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder
wenn bei einem € 40,00 übersteigendem Preis weder die Zahlung noch eine vereinbarte
Teilzahlung erfolgt ist. Ansonsten ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Im Falle nicht durch paketversandt rücksendefähiger Sachen erfolgt die Abholung
durch MAKRA. Die Kosten die dem Kunden durch die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln
entstehen hat dieser selbst zu tragen. Ein Widerrufsrecht besteht dann für den Kunden
nicht, so Produkte geliefert werden, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt werden,
die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder welche
aufgrund ihrer Beschaffenheit für einer Rücksendung nicht geeignet sind. |
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