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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Unabhängig von der Größe des Unternehmens ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Betrieb ausreichend vor
Brandgefahren zu sichern (§ 10 ArbSchG).
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist nach
ASR A2.2 6.2 (2) ein empfohlener Richtwert

Jedes Jahr gibt es in Deutschland ca. 200.000 Brände. Wer Defizite im Brandschutz aufweist, riskiert es, im Schadensfall auf den Kosten sitzen zu bleiben und muss schlimmstenfalls mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.

MAKRA bietet Unternehmen Schulungen und Maßnahmen im Bereich Brandschutz, um Risiken und Gefahren zu minimieren und den Betrieb im Schadensfall rechtlich abgesichert zu wissen.




Artikel Nr. Gebindegröße Z-Nummer
103-05/13